Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) der Küffer Elektro-Technik AG
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AVLB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Küffer Elektro-Technik AG und ihren Kunden. Als Kunde gilt der Empfänger einer Offerte, einer Rechnung, von technischen Unterlagen oder von Ware. Durch seine Bestellung anerkennt der Kunde die vorliegenden AVLB. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Küffer Elektro-Technik AG.
Die vorliegenden AVLB gehen allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden vor.
2. Vertragsschluss
Offerten der Küffer Elektro-Technik AG entfalten keine Bindungswirkung (sind freibleibend).
Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit einer Auftragsbestätigung, mit der Rechnungsstellung oder mit der effektiven Warenlieferung durch die Küffer Elektro-Technik AG nach erfolgter Bestellung durch den Kunden zustande. Die Bestellung des Kunden kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Der Vertragsgegenstand wird durch die der Bestellung vorausgegangenen schriftlichen Offerte der Küffer Elektro-Technik AG und durch die dazugehörigen Anhänge abschliessend bestimmt.
3. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizerfranken, für Lieferung ab Werk Kirchberg, ohne Mehrwertsteuer, ohne Montage und ohne Verpackung. Vorbehalten bleibt eine anderslautende, individuelle Abrede. Wenn zwischen Vertragsschluss und Auftragserfüllung mehr als drei Monate liegen, kann die Küffer Elektro-Technik AG Preisanpassungen vornehmen, sofern und soweit sie belegen kann, dass sich die Kosten entsprechend erhöht haben.
Unabhängig vom Zeitraum, der zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung liegt, kann die Küffer Elektro-Technik AG die Preise im gleichen prozentualen Umfang erhöhen, in welchem der Kurs des EUR gegenüber dem Kurs des CHF anstieg. Ebenfalls unabhängig vom Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung kann die Küffer Elektro-Technik AG Erhöhungen des Kupferzuschlages im entsprechenden Frankenbetrag (Differenz zwischen Stand bei Vertragsschluss und Stand bei Vertragserfüllung) zum Preis hinzurechnen.
4. Lieferkonditionen
Erfüllungsort ist vorbehältlich anderer Abrede der Sitz der Küffer Elektro-Technik AG (Kirchberg).
Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden, der auch für den allfälligen Abschluss einer Transportversicherung zuständig ist.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder – bei Annahmeverzug des Kunden – mit Einlagerung der Ware auf den Kunden über.
Bei Lieferverzug steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu.
Die Ware ist vom Kunden sofort nach Erhalt zu prüfen. Mengenabweichungen und Abweichungen von den Spezifikationen sind unter Verwirkungsfolge sofort zu melden.
5. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Liegt der Rechnungsbetrag über CHF 10’000.00 wird ein Drittel bei Bestellung, ein Drittel nach Montagebeginn und ein Drittel nach Erbringung der letzten vertraglich geschuldeten Leistung zur Bezahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Bei verspäteten Zahlungen ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins in der Höhe von 0.8 % pro Monat geschuldet. Ferner darf die Küffer Elektro-Technik AG Ware, die nicht fristgerecht bezahlt wird, jederzeit und ohne Zustimmung des Kunden wieder in Besitz nehmen.
Mit der Rücknahme der Ware geht auch das Eigentum wieder auf die Küffer Elektro-Technik AG über.
Zahlungsrückbehalte sind nicht zulässig. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Jegliche Verrechnung ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Küffer Elektro-Technik AG ist ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum der Küffer Elektro-Technik AG bis der vereinbarte Preis (züzüglich allfällige Kosten und Zinsen) bezahlt ist.
Die Küffer Elektro-Technik AG ist ausdrücklich ermächtigt, die Ware am Wohnsitz des Kunden in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
7. Gewährleistung („Garantie“)
Die Küffer Elektro-Technik AG gewährleistet ausschliesslich die technischen Spezifikationen ihrer Produkte, die dem Kunden in den zuletzt abgegebenen Unterlagen ausdrücklich zugesichert wurden.
Allfällige Mängel sind der Küffer Elektro-Technik AG innert sieben Tagen nach Warenempfang unter Angabe des festgestellten Mangels schriftlich anzuzeigen.
Bei verspäteter oder nicht ordnungsgemässer Anzeige verwirken die Gewährleistungsrechte. Vorbehalten bleiben versteckte Mängel, die innert sieben Tagen nach Entdeckung in der gleichen Form zu rügen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware.
Bei rechtzeitig gerügten Mängeln wird nach der Wahl der Küffer ElektroTechnik AG entweder neue, mängelfreie Ware geliefert, nachgebessert oder es erfolgt eine Gutschrift bis höchstens zum Fakturabetrag. Soweit weitergehend, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Haftung
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Rückrufkosten, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Die Küffer Elektro-Technik AG haftet nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die zudem in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Die Küffer Elektro-Technik AG haftet für das eigene Verhalten (also das Verhalten von Mitarbeitenden) höchstens bis zum Fakturabetrag. Jegliche Haftung für Hilfspersonen (Lieferanten, Erfüllungsgehilfen) ist ausgeschlossen. Stattdessen werden allfällige Ansprüche der Küffer Elektro-Technik AG an solche Hilfspersonen an den Kunden abgetreten.
9. Schutzrechte, geistiges Eigentum
An Bildern, Zeichnungen, Projektunterlagen sowie technische Angaben, die der Umschreibung der Ware dienen, bleibt auch nach Auslieferung und Bezahlung der Ware ausschliesslich die Küffer Elektro-Technik AG berechtigt.
Das Urheberrecht und allfällige weitere Immaterialgüterrechte (wie Patente oder Marken) sowie sämtliches Know-how verbleiben ebenfalls bei der Küffer Elektro-Technik AG.
Die Reproduktion oder Weiterleitung von Projektunterlagen an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Küffer Elektro-Technik AG ist untersagt.
10. Anwendbares Recht
Auf alle Verträge zwischen Küffer Elektro-Technik AG und deren Kunden ist ausschliesslich das materielle schweizerische Recht anwendbar. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie Kollisionsnormen sind ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AVLB oder individuellen Abreden mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung, die der von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Küffer Elektro-Technik AG (Kirchberg). Die Küffer Elektro-Technik AG ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
Kirchberg, im November 2022