Training Refresher NIV Art.15_06-2025

Besitzer der Anschlussbewilligung für sachlich begrenzte Elektroinstallationen im Niederspannungsbereich Art. 15/14/13 NIV dürfen klar definierte Elektroarbeiten ausführen. Das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) schreibt gemäss NIV vor, dass sich Inhaber einer Art. 15/14/13 NIV Anschlussbewilligung jährlich einen Tag im Fachgebiet Elektrotechnik, Sicherheit, Normen und Messen weiterbilden müssen. Wird keine Weiterbildung nachgewiesen, ordnet das ESTI dem Bewilligungsträger Auflagen an.

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